Erinnerung an modifizierte Zahlungsmöglichkeiten

Nach dem Beschluss der Generalversammlung vom 10. September 2010 stehen  folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Wahl:

Beitragszahlung in zwei Teilbeträgen
Hierzu muss die 1. Hälfte des Mitgliedsbeitrages im Oktober des vorausgehenden Jahres auf das 
Konto 100 9220 101 bei der Spar- u. Darlehnskasse Reken BLZ 428 612 39 überwiesen worden sein, dann wird die 2. Hälfte des Mitgliedsbeitrages erst am 1. April abgebucht.

Beitragszahlung in einer Summe
Bei allen Vereinsmitgliedern, die die Teilzahlung nicht nutzen möchten, wird der Mitgliedsbeitrag in der ersten Januarwoche automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht.

Die Anlagennutungsgebühr wird grundsätzlich in der ersten Februarwoche eingezogen.

Barzahler zahlen beide Beträge (Mitgliedsbeitrag und Anlagennutzung) im Januar.

gez. der Vorstand

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